Edit: 10. November 2011
Von: Hartmut Plicht

Versorgungsanpassung: Nicht leicht zu erklären!

Leider lassen sich die Veränderungen im Versorgungsrecht nur sehr schwierig darstellen. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber davon abgewichen ist, die Versorgung an die Tabellengehälter der aktiven Beamten zu binden. Diese von uns ohnehin als völlig falsch zu bezeichnende gesetzgeberische Entscheidung rächt sich in einer für „Normalbürger“ absolut unverständlichen Gesetzestechnik. Letztlich kann mit guten Gründen bezweifelt werden, ob die getroffenen Regelungen zur Versorgung rechtlich gehalten werden können. Die DJG wird insoweit den Ausgang von in Zusammenarbeit mit dem dbb anzustrengenden Musterklageverfahren sorgsam beobachten.

Trotz allen, können wir euch hier eine Darstellung der komplizierten Versorgungsrechtslage anbieten. Es ist allerdings ganze „schwere Kost“, geht aber nicht einfacher. Dies ist allein Verschulden von Senat und Bürgerschaft, die den Regelungsvorschlägen der Gewerkschaften nicht gefolgt sind. Wäre dies geschehen, hätten es alle einfacher.


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