Edit: 1. November 2011
Von: Hartmut Plicht

Besoldungsanpassung in Daten und Beträgen

Das „Gesetz über die jährliche Sonderzahlung und die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011/2012“ ist verabschiedet worden. Auch wenn der Name des Gesetzes noch vergleichsweise harmlos klingt, sind die Regelungen alles andere als einheitlich, weil einerseits nach Gehaltsstufen und andererseits nach aktiv Bediensteten und Ruhestandsbeamten unterschieden wird.

Die wichtigsten Punkte für den Justizbereich sind:

  • „Kinderweihnachtsgeld“ von 300 EUR erhalten alle Besoldungsgruppen inkl. R-Besoldung
  • Alle A- und R-Besoldeten erhalten in 2011 eine Sonderzahlung von 1000 EUR
    (ab 2012 erfolgt eine Einarbeitung in die Gehaltstabelle)
  • Versorgungsempfänger nur bis A12 erhalten ab 2011 und zukünftig 500 EUR
    (A13 und R-Besoldung bekommen nichts!)

Alles weitere über Einarbeitung der verbleibenden Sonderzahlung in die Grundgehälter, Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung, gesonderte Zahlung von „Kinderweihnachtsgeld“ usw. erfahrt ihr – nach derzeit bestem Wissen, aber ohne Gewähr – in der dbb hh info 29/2011

 


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