Edit: 25. August 2011
Von: Hartmut Plicht

Erstausbildung/Erststudium steuerlich absetzbar?

Es geistern derzeit viele Meldungen durch Presse und Büros, wonach der Bundesfinanzhof ausgesprochen habe, dass die Kosten für eine berufliche Erstausbildung oder ein Erststudium unmittelbar an den Schulabschluss anschließend in voller Höhe abziehbar seien.

Leider ist diese Meldung kein Grund, endgültig zu jubeln. Zwar ist die Existenz des Urteils zutreffend. Keineswegs ist jedoch geklärt, wie sich das Urteil auswirkt. Da ein Urteil lediglich zwischen den Parteien wirkt, besteht keine Allgemeinverbindlichkeit für jeden. Unter anderem könnte das Finanzministerium anordnen, dass die Finanzämter das Urteil nicht anwenden sollen (so genannter „Nichtanwendungserlass“). Näheres könnt hier hier erfahren.


Kommentar schreiben

* Pflichtfelder
Hinweis: Die Email-Adresse wird nicht angezeigt!

Die letzten 20 hinzugefügten Artikel

  1. Tarifverhandlungen werden durch DJG-Delegierte in Hamburg vorbereitet
  2. Austausch mit Senatorin Gallina
  3. BAG-Urteil Umsetzung in Hamburg: EG 9a für Alle?!
  4. 70. Jahre DJG Hamburg – Fotogalerie (Passwortgeschützt)
  5. 70 Jahre Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Hamburg
  6. 70 Jahre DJG-Hamburg – ein Grund zum Feiern!
  7. 31. Landesgewerkschaftstag des dbb hamburg beamtenbund und tarifunion
  8. Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener
  9. Ukrainekrieg beeinträchtigt Justiz – Fahrt- und Energiekosten für geringverdienende Justizbeschäftigte nicht bezahlbar
  10. Fortgang der Eingruppierungsklagen (II)
  11. Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
  12. Tarifeinigungspapier und Corona-Sonderzahlung
  13. Entgelttabelle ab Dezember 2022
  14. Tarifeinigung – in Zeiten wie diesen …
  15. Justiz braucht Rettungsschirm
  16. AUFRUF zum WARNSTREIK
  17. Gelungener „Prozentlauf“ bei großer DJG-Beteiligung
  18. Am 28. Oktober 2021 „Prozentlauf“
  19. DJG-Hamburg vor dem OLG – Minusrunde ohne uns !
  20. Tarifaktion der DJG Hamburg vor OLG