Von: Hartmut Plicht
Erstausbildung/Erststudium steuerlich absetzbar?
Es geistern derzeit viele Meldungen durch Presse und Büros, wonach der Bundesfinanzhof ausgesprochen habe, dass die Kosten für eine berufliche Erstausbildung oder ein Erststudium unmittelbar an den Schulabschluss anschließend in voller Höhe abziehbar seien.
Leider ist diese Meldung kein Grund, endgültig zu jubeln. Zwar ist die Existenz des Urteils zutreffend. Keineswegs ist jedoch geklärt, wie sich das Urteil auswirkt. Da ein Urteil lediglich zwischen den Parteien wirkt, besteht keine Allgemeinverbindlichkeit für jeden. Unter anderem könnte das Finanzministerium anordnen, dass die Finanzämter das Urteil nicht anwenden sollen (so genannter „Nichtanwendungserlass“). Näheres könnt hier hier erfahren.
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