Von: Hartmut Plicht
NRW legt Gesetzentwurf zur Tarifabschlussübernahme vor
Nachdem bereits Schleswig-Holstein angekündigt hat, den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auch auf den Bereich der Beamten und Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen, wurde jetzt bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen bereits ein Gesetzentwurf vorliegt. Zutreffend wird in dem Gesetzentwurf ausgeführt:
Beamte, Richter und Versorgungsempfänger haben einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Anpassung ihrer … Bezüge entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung.
Zur Ehrenrettung Hamburgs muss angeführt werden, dass der Senat erst seit wenigen Tagen vollständig ist. Um der vorstehenden verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, muss der neue Senat nun aber unverzüglich seiner Verpflichtung nachkommen und die Bezüge anpassen. Ansonsten wird er gleich mit dem Makel starten, die Entwicklung verschlafen zu haben. Weitaus schlimmer wird sich aber der Unmut seiner Bechäftigten erweisen.
Zur Erinnerung: Am 25. November 2010 fanden sich allein aus dem Bereich der inneren Sicherheit über 7.000 Beschäftigte zu einer Demonstration zusammen, um gegen eine erwogene Streichung/Kürzung der Sonderzuwendung zu protestieren. Hier zu Bericht und Fotos.
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