Edit: 11. Februar 2011
Von: Hartmut Plicht

SPD – Antwort liegt jetzt vor

Wie bereits berichtet, waren die DJG-Wahlprüfsteine bei der SPD zunächst nicht auffindbar. Jetzt liegt die Beantwortung vor. Immerhin haben wir bis zur Wahl noch eine gute Woche, um auch diese Antworten in unsere Wahlentscheidung einzubeziehen.
Die Antwort der SPD Hamburg könnt ihr euch als PDF (30 kB) herunterladen
oder bei etwas veränderten Druckbild hier direkt ansehen.


1.    Berufsbeamtentum
Verschiedentlich wird gefordert, Beamte in die Renten- und die
Krankenversicherungen überzuleiten sowie die Pension nicht nach den letzten
Bezügen, sondern entsprechend der Regelungen für Angestellte nach dem
Lebenseinkommen zu bemessen.
Bekennen Sie sich zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums?
Welche konkreten Veränderungen streben Sie an?

Antwort: Im Kernbereich hoheitlichen Handelns ist  das Berufsbeamtentum
unverzichtbar. Dazu gehört auch die Verantwortung des Dienstherrn für die
Altersversorgung.

2.    Gehaltskürzung
Die bisherige Regierung aus CDU und GAL hat eine Senatsvorlage eingebracht,

die eine Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) vorsah.
Damit wäre Hamburg im Bund-/Ländervergleich eines der Länder mit der schlech-
testen Besoldung.
Treten Sie für Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst bzw. bei Beamten ein?
Können Sie für den Fall einer Regierungsbeteiligung eine Absenkung des Besol-
dungsniveaus ausschließen?

Antwort: Wir verstehen den Ärger der Beamtinnen und Beamten. Sie haben den Ein-
druck, für die Elbphilharmonie mit ihrem Weihnachtsgeld zahlen zu müssen. Wir können
derzeit nicht sagen, wie ein neuer Haushalt aussieht. Es ist zu befürchten, dass alles
noch  viel  schlimmer  ist  als  bekannt.  Es  wäre  daher  unseriös,  jetzt  Aussagen  zu  ma-
chen, die später nicht eingehalten werden können. Wir glauben aber, dass das Anliegen
der Beamtinnen und Beamten mit Blick auf das Weihnachtsgeld sehr berechtigt ist. Es
wird  ja  manchmal  der  Eindruck  erweckt,  dass  mit  dem  Beamtenstatus  allein  schon
Wohlstand verbunden ist. Das gilt vielleicht für die oberen Ränge, für die unteren nicht.
Aber wir werden bei der Aufstellung des neuen Haushaltes das Anliegen der Beamtin-
nen und Beamten im Blick haben.

3.    Art. 143 d GG (Strukturelle Nullverschuldung)
Wie wollen Sie die Anforderungen des Art. 143 d GG erfüllen? Welche konkreten
Einschränkungen oder Lasten werden auf die Bürgerinnen und Bürger zukom-
men?

Antwort: In Deutschland ist über viele Jahre zu viel Geld ausgegeben worden. Deshalb
befürworteten wir die Schuldenbremse, denn das ist ein politischer Weg, den Staat im
Rahmen einer Selbstverpflichtung zum Sparen anzuhalten. Dies bedeutet allerdings
nicht, dass damit ein Sozialabbau verbunden ist. Politik heißt für uns, auch bei knappen
Kassen Prioritäten zu setzen. Bildung, Soziales und Gerechtigkeit sind auch zukünftig
klare politische Schwerpunkte der SPD. Eine ungehemmte Schuldenpolitik ist
gegenüber den nachfolgenden Generationen ungerecht.
Wir müssen den Haushalt konsolidieren und dabei gilt für uns der Grundsatz: Wer nicht
immer sparsam ist, muss irgendwann Sparpolitik machen. Genau das ist jetzt passiert.
Man muss mit größter Beharrlichkeit dafür sorgen, dass wir mit unserem Geld auskom-
men. Das wird nicht über Nacht funktionieren, aber wir können mit einer sehr
beharrlichen Politik den Haushalt wieder in Ordnung kriegen, davon sind wir überzeugt.  Mit unserem Ziel eine Begrenzung der Steigerung der laufenden Ausgaben auf maximal
ein Prozent wird es uns gelingen die Anforderungen an die Stadt Hamburg, die sich aus
der Schuldenbremse ergeben zu erfüllen.

4.    Personaleinsparungen in der Justiz. Wer soll es machen?
Aktuell ist im Vorwahlkampf gefordert worden, jede zweite Stelle in der öffentli-
chen Verwaltung unbesetzt zu lassen. Zuvor hatte bereits der entlassene GAL-
Justizsenator Dr. Till Steffen gar sämtliche Ausbildung in der Justiz gestoppt. Es
soll kein Büropersonal für die Geschäftsstellen der Gerichte und
Staatsanwaltschaften mehr ausgebildet werden, ferner keine Rechtspfleger,
Amtsanwälte, Gerichtsvollzieher usw.
Beabsichtigen Sie weitere Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, speziell
in der Justiz? Wie soll die Funktionsfähigkeit ohne Personal und ohne ausgebilde-
te Fachkräfte gewährleistet werden?

Antwort: Trotz der Sparanstrengungen darf es aber gerade nicht zu Stellenstreichungen
in Justiz und Inneres kommen. Uns ist bewusst, dass gerade hier keine weiteren Einspa-
rungen beim Personal vorgenommen werden können, ohne die Arbeitsfähigkeit für die
Bürgerinnen und Bürger deutlich einzuschränken.
Stattdessen sind die Stabstellen und Spiegelreferate, Planungs- und Begleitgruppen
sowie die diversen Arbeits- und Leistellen, die unter der CDU-GAL-Koalition in den
Fachbehörden geschaffen wurden, auf ihr Einsparpotential zu überprüfen. Hier werden
wir im Rahmen der Fluktuation umsteuern.

5.    Richter und Staatsanwälte als Verwaltungsbeamte?!
Die „Dritte Gewalt“ wird zahllos mit Verwaltungsaufgaben überfrachtet. Die vorlie-
genden Verfahren sind beispielsweise nach „Produktbereichen“ und „Geschäf-
ten“ zu klassifizieren, für die dann durch Richter und Staatsanwälte die Sachge-
bietsnummern geprüft und gegebenenfalls neu vergeben werden! Ferner werden
u.a. diverse Statistiken verpflichtend geführt sowie Anklagen und Strafbefehle
selbst getippt!

Werden Sie der ständigen weiteren Übertragung zusätzlicher Aufgaben (zumeist
durch Bundesgesetze) entschieden entgegentreten?  Werden Sie dem stets unbe-
achteten Absatz „Verwaltungsaufwand: Keiner“  in Gesetzesentwürfen künftig
mehr Beachtung schenken und ihn kritisch hinterfragen? Welche Möglichkeiten
sehen Sie, die bereits jetzt schon überlasteten Kernbereiche der inneren Sicher-
heit bei Staatsanwaltschaften und Gerichten
– kurzfristig
– mittelfristig
– langfristig
zu stärken?

Antwort: Sicherlich sind die Tätigkeiten der Richterinnen und Richter und Staatsanwäl-
tinnen und Staatsanwälte in den letzten Jahren komplexer geworden. Diesem Umstand
muss auch Rechnung getragen und Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ins-
besondere sehr belastende Vakanzen müssen beseitigt werden.
Kein Verständnis haben wir in diesem Zusammenhang für die extensive Anwendungs-
praxis des Richtervorbehalts bei der Blutentnahme und unterstützen die Bemühungen,
den Richtervorbehalt zu streichen. Der personelle Aufwand und der Rechtsschutzertrag
stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass
Hamburg im Bundesrat wieder eine gewichtige Stimme hat, auch um zusätzliche Belas-
tungen für die Justiz ohne personelle Kompensation entgegenzutreten.

6.    Kostendämpfungspauschale
Die Praxisgebühr beträgt bei Inanspruchnahme eines Arztbesuches 10 EUR im
Quartal, die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe beläuft sich schon bei nur
einem einzigen Arztbesuch auf bis zu 500 EUR im Jahr (§ 80 Abs. 10 HmbBG). Ei-
ne sogenannte „wirkungsgleiche Umsetzung“ ist dadurch nicht erfolgt.
Wie erklären Sie dies? Soll die Kostendämpfungspauschale aufgehoben werden?

Antwort: Es ist zutreffend, dass die Kostendämpfungspauschale bis zu 500 Euro betra-
gen kann, allerdings ist nach §80 Abs. 10 des Hamburgischen Beamtengesetzes der
Betrag sozial gestaffelt: beginnend bei 25 Euro für die Besoldungsgruppen A7 / A8 über
z.B. 150 Euro für die Besoldungsgruppen A13 / A14 u.a. bis hin zu 500 Euro für Besol-
dungsgruppen oberhalb von B7.
Wegen der Systemunterschiede zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und
Beihilfe erfolgte 2004 die Übertragung der stärkeren Selbstbeteiligungen in der GKV
nicht durch eine Vielzahl von Zuzahlungsbeträgen für einzelne Leistungen, sondern
durch die Einführung von Kostendämpfungspauschalen im Beihilfesystem. Wie im Be-
reich der GKV stießen auch unter der Beamtenschaft diese Maßnahmen auf verständli-
chen Protest – auch durch Anrufung von Gerichten. Im Dezember 2007 hat das Hambur-
gische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Kostendämpfungspauschalen mit
höherrangigem Recht vereinbar sind. Zum 1. Januar 2008 wurde die Kostendämpfungs-
pauschale in das Hamburgische Beamtengesetz aufgenommen. Auch das Bundesver-
waltungsgericht hat im Juli 2010 die Kürzung der Beihilfe um die Kostendämpfungspau-
schale bestätigt. Daher werden wir die Beihilfe in ihrer jetzigen Form beibehalten.

7.    Tarifverhandlungsrunde 2011
Anfang des Jahres 2011 finden Tarifverhandlungen für den Bereich des TV-L statt,
also auch für die Hamburger Landesbeschäftigten. Namhafte Bundespolitiker von
Kanzlerin bis zum Wirtschaftsminister haben sich für stattliche Lohnerhöhungen,
teilweise deutlich größer 4%, ausgesprochen.
Werden Sie den Empfehlungen vollumfänglich folgen? Falls nicht: Warum setzen
Sie sich in Widerspruch zur Bundespolitik? Sichern Sie die zeit- und inhaltsglei-
che Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten, Richter und Versorgungs-
empfänger zu? Falls nicht: Wie rechtfertigen Sie die wiederholte Ausgrenzung und
Benachteiligung dieser Personengruppe?

Antwort: Hamburg wird als Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder den Ta-
rifvertrag entsprechend umsetzen. Da Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Rich-
ter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ein besonderes
Dienstverhältnis mit eigenen Rechten und Pflichten haben, ist eine zeit- und inhaltsglei-
che Übernahme nicht ohne Weiteres möglich. Dennoch ist uns deren Anliegen auch in
Zeiten schwieriger Haushaltslagen wichtig. Wir wollen dafür sorgen, dass die Stadt
Hamburg als Arbeitgeber auch in Zukunft attraktiv bleibt.

8.    Personalvertretungsgesetz
Im Jahr 2006 ist das hamburgische Personalvertretungsgesetz unter Bürgermeis-
ter v. Beust (Drs. 18/2240) mit der absoluten Mehrheit der CDU-Fraktion über die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus geändert worden. Der von der
SPD-Fraktion eingebrachte Gegenentwurf einen Mitbestimmungsgesetzes (Drs.
18/3263) war nicht mehrheitsfähig. Beabsichtigen Sie – unterstellt die CDU verfügt über keine absolute Mehrheit –
nunmehr das Mitbestimmungsgesetz beschließen?

Antwort: Der öffentliche Dienst ist für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter der Stadt leisten engagierte Arbeit. Sie haben Anspruch auf fai-
re Arbeitsbedingungen.
Die SPD steht zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Mit einer Novelle des Perso-
nalvertretungsgesetzes  werden  wir  die  Personalvertretung  stärken.  Wir  haben  bereits
einen Gesetzentwurf erarbeitet, der sich an den bisher in Schleswig-Holstein geltenden
Regelungen orientiert. Die Personalräte sollen wieder als Partner bei der Organisation
einer  guten  Verwaltung  wahrgenommen  werden  und  effektive  Mitspracherechte  erhal-
ten.

9.    Olaf Scholz: „Pay as you go.“
Der SPD-Bürgermeisterkandidat Olaf Scholz möchte das vom ehemaligen US-
Präsidenten Bill Clinton geprägte Prinzip, kein Gesetz mit Mehrausgaben zu be-
schließen, ohne dass anderweitige gleichzeitige Einsparungen festgeschrieben
werden („Pay as you go“), für Hamburg übernehmen
Welche Erfolgschancen messen Sie dem Vorschlag unter Einbeziehung der Erfah-
rung zu, dass kostenträchtige Gesetze meist vom Bundesgesetzgeber beschlos-
sen werden? Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Beachtung des vorgeschlage-
nen Prinzips auch bei Bundesgesetzen durchzusetzen?

Antwort: Das Prinzip „Pay as you go“ soll zunächst in Hamburg Anwendung finden. Mit
diesem Prinzip ist es dem ehemaligen US-Präsidenten Clinton binnen kürzester Zeit ge-
lungen, einen katastrophalen Haushalt zu sanieren, so dass schließlich sogar über die
Verwendung der künftigen Überschüsse diskutiert wurde, bis unter seinem Nachfolger
das Schuldenmachen wieder losging. Diese Überschüsse könnten dann zum Schulden-
abbau genutzt werden. Das wird nicht über Nacht funktionieren, aber wir können mit ei-
ner sehr beharrlichen Politik den Haushalt wieder in Ordnung kriegen.
Die Auswirkungen von Bundesgesetzen müssen ebenfalls im Zuge des von uns ange-
strebten Ziels die Ausgaben im Betriebshaushalt jährlich maximal um ein Prozent zu
steigern erwirtschaftet werden. Solche Gesetze erfordern die Zustimmung des Bundes-
rates. Hier werden wir uns dafür einsetzten, dass der Bund, wenn er Aufgaben an die
Länder überträgt, auch eine Kompensation dafür bereitstellt.
Vom Erfolg des Prinzips „Pay as you go“ sind wir überzeugt, und von daher kann dieses
Prinzip sicher auch auf Bundesebene Anwendung finden.

10.  „Work as you go“ als Belastungsäquivalent
Psychische Erkrankungen (z.B. „burn out“) nehmen bei den Beschäftigten des öf-
fentlichen Dienstes in jüngster Zeit signifikant zu. Neben weiteren Faktoren dürfte
die ständig zunehmende Arbeitsbelastung durch Arbeitsverdichtung bei Überfor-
derung des einzelnen Beschäftigten eine Hauptursache sein. Um dies zu verhin-
dern liegt es nahe, das unter Ziff. 9 angesprochene Prinzip „Pay as you go“ auf die
Arbeitswelt im Sinne eines „Work as you go“ zu übertragen.  D.h. keine neuen
Aufgabenzuweisung an Behörden und ihre Mitarbeiter(innen) ohne mindestens
Aufgaben in gleichem Anteil zu erlassen. Wie stehen Sie zu diesem Gedanken?
Antwort: Einsparungen im öffentlichen Dienst dürfen nicht weiter zu Lasten der Arbeits-
belastungen der Beschäftigten gehen. Es geht darum die Verwaltung effektiver und effi-
zienter zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist, dass es zwischen Bezirken und Fachbehör-
den noch erheblich Doppelstrukturen gibt. Diese gilt es abzubauen. Dabei darf es aber
nicht zur Streichung von Leistungen bei Bürgerinnen und Bürgern kommen.


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