Edit: 8. Februar 2011
Von: Hartmut Plicht

DIE LINKE – Antworten zu den Wahlprüfsteinen

DIE LINKE bittet zu entschuldigen, dass die Beantwortung angesichts des sehr gedrängten Wahlkampfes etwas Zeit beansprucht hat.
Die Antwort von DIE LINKE könnt ihr euch als PDF (79 kB) herunterladen
oder bei etwas veränderten Druckbild hier direkt ansehen.

Fragen an Politiker
anlässlich der Bürgerschaftswahl am 20. Februar 2011

(Hinweis: Soweit einzelne Fragen mit der Bemerkung nicht beantwortet werden, keine leeren Wahlversprechen abgeben zu wollen, muss davon ausgegangen werden, dass eine den Beschäftigten nachteilige Entwicklung nicht auszuschließen ist.)

1. Berufsbeamtentum

Verschiedentlich wird gefordert, Beamte in die Renten- und die Krankenversicherungen überzuleiten sowie die Pension nicht nach den letzten Bezügen, sondern entsprechend der Regelungen für Angestellte nach dem Lebenseinkommen zu bemessen.

Bekennen Sie sich zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums?
Welche konkreten Veränderungen streben Sie an?

Eine Zusammenführung von  verschiedenartigen Versorgungs- und Versicherungssystemen ist eine hochkomplexe, rechtlich schwierige Angelegenheit. Die Linke setzt sich für die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung bei der gesetzlichen Altersvorsorge ein. Es sollen sukzessive alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Dies gilt für alle Neufälle, dann auch für Beamte. Die LINKE setzt sich aber kurzfristig für eine bessere Stellenausstattung im öffentlichen Dienst ein. Der Aufgabenverdichtung durch Stellenstreichungen und zunehmend auch durch zu geringe Einstellungsquoten muss mit einer Ausbildungs– und Einstellungsoffensive begegnet werden. Die Streichungen bei den Sonderzahlungen und die verlängerten Wochenarbeitszeiten gehören abgeschafft.
Wir wollen langfristig ein neues Dienstrecht, das vor allem auf eine Vereinheitlichung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten, die schrittweise Aufhebung des Beamtentums orientiert.Dies kann aber nicht bedeuten, dass Beamte weiterhin als Sparpotential für öffentliche Haushalte erhalten müssen. Aufgabenverdichtung, verlängerte Wochenarbeitszeiten und Kürzungen der Bezüge sind im öffentlichen Dienst seit Jahren traurige Realität. Diese Praxis muss beendet werden.

2. Gehaltskürzung

Die bisherige Regierung aus CDU und GAL hat eine Senatsvorlage eingebracht, die eine Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) vorsah. Damit wäre Hamburg im Bund-/Ländervergleich eines der Länder mit der schlechtesten Besoldung.

Treten Sie für Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst bzw. bei Beamten ein?
Können Sie für den Fall einer Regierungsbeteiligung eine Absenkung des Besoldungsniveaus ausschließen?

Die Fraktion DIE LINKE ist die einzige Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, die sich mit ihrem Antrag „Hände weg vom Weihnachtsgeld“ (BüDrs. 19/8082) gegen die geplante drastische Kürzung bzw. Streichung von Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte durch den CDU-GAL-Senat ausgesprochen hat.

Während der CDU-Bürgermeister Christoph Ahlhaus im Wahlkampf behauptet, die Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachtsgeld zurück zu nehmen, hat der CDU-GAL-Senat den Gesetzentwurf für die Kürzungen bzw. Streichungen des Weihnachtsgeldes 2012 bereits ausgearbeitet. Dies geht aus der Kleinen Anfrage von Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hervor. In dieser Kleinen Anfrage hat DIE LINKE thematisiert, dass am 25.11.2010 über 7.000 Menschen gemeinsam gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes mitten in der Innenstadt demonstriert hatten. Zu der Großdemonstration hatte auch DIE LINKE aufgerufen und beteiligte sich mit zahlreichen Mitgliedern an der Demonstration.

DIE LINKE sieht die hohe Belastung von Beamten im öffentlichen Dienst. Auch wenn eine Regierungsbeteiligung derzeit eher unwahrscheinlich ist, so werden wir uns gleichwohl dafür stark machen, das Besoldungsniveau  nicht abzusenken.

3. Art. 143 d GG (Strukturelle Nullverschuldung)

Wie wollen Sie die Anforderungen des Art. 143 d GG erfüllen?
Welche konkreten Einschränkungen oder Lasten werden auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen?

Die LINKE hat sich bundesweit massiv gegen die Verankerung der sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz  gewehrt hat. In Hamburg hat die Fraktion DIE LINKE als einzige Fraktion den Antrag gestellt, die Schuldenbremse im Bundesrat abzulehnen. (Drs. 19 /3180)

Die Schuldenbremse höhlt die finanzielle Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden in einem bislang nicht gekannten Ausmaß aus. Angesichts des massiven bundesweiten Handlungsbedarfs von Bund, Ländern und Gemeinden, allein im Bereich der kommunalen Infrastruktur sind es ca. 700 Milliarden Euro sowie im Bereich der öffentlichen Bildung rund 40 Milliarden Euro, wirkt die Schuldenbremse als Investitionsbremse. Sie widerspricht den grundlegenden Erfordernissen nachhaltiger Finanzpolitik und dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.

Die Einführung der Schuldenbremse stellt das Sozialstaatsprinzip grundlegend in Frage, da unklar ist, wie die Länder ohne Kreditaufnahme ihren Verpflichtungen nachkommen sollen. Anstatt das Einnahmenproblem anzugehen und die umfangreiche Steuersenkungspolitik zu korrigieren, die eine wesentliche Ursache der Staatsverschuldung ist, wird suggeriert, die hohe Staatsverschuldung sei ausschließlich Folge eines Ausgabenproblems, dem mit einem Verbot der Kreditaufnahme angemessen begegnet werden könne. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und der infolgedessen beschlossenen Staatsverschuldung, die Ausdruck eines wirtschaftspolitischen Konsenses ist, auf die Krise antizyklisch zu reagieren, ist es geradezu grotesk, den Ländern ein strukturelles Verschuldungsverbot grundgesetzlich vorzuschreiben.

Ein vernünftiges öffentliches Dienstleistungsangebot erreicht man  nicht durch eine Schuldenbremse, durch eine maßlose Sparpolitik  oder die so genannte „Aufgabenkritik“ (in der Regel Beschäftigungsabbau und Arbeitsverdichtung), sondern nur durch die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel. Dazu muss zunächst der Haushalt auf überflüssige bzw. „nicht notwendige“ Projekte wie HafencityUniversität, Behördenumzüge etc. durchforstet werden. Durch diese Umschichtungen könnten viele der jetzt vom Senat mit dem Haushalt 2011/2012 angedachten oder schon auf den Weg gebrachten, volkswirtschaftlich schädlichen und unsozialen Maßnahmen korrigiert und dringend erforderliche öffentliche Investitionen in den Bereichen Bildung, (sozialer) Wohnungsbau, soziale Infrastruktur und Verkehr (Ausbau des ÖPNV) auf den Weg gebracht werden.

Um eine solche (vorübergehend auch schuldenfinanzierte) Politik dauerhaft finanzieren und perspektivisch auch die städtischen Schulden zurückführen zu können, bedarf es  einer deutlichen Korrektur der Steuerpolitik auf Bundesebene. Für den Landeshaushalt von herausragender Bedeutung sind dabei

–   der Ausbau der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Gemeindewirtschaftssteuer und
die Umstellung der Bemessungsgrundlage bei der Grundsteuer auf aktuelle Verkehrswerte;

–   die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

Selbst die innerhalb der schwarz-grünen Koalition schon einmal ins Gespräch gebrachte Erhöhung der Spitzensteuersätze und eine entsprechende Hamburger Initiative im Bundesrat ist nicht verfolgt worden. Ignoriert wurde auch die Überlegung, dass durch einen effektiveren Steuervollzug brachliegende Steuerpotentiale erschlossen werden können. Die von Schwarz-Grün beschlossene Einstellung von sechs neuen Steuerfahndern bleibt allerdings weit hinter dem „Notwendigen“ zurück. Lächerliche sechs Mio. Euro jährlich kommen bei dieser Art des schonungsvollen Umgangs mit den Unternehmen und Vermögenden für die Stadtkasse heraus. Der Handel von Disketten mit Steuersündern belegt dagegen, dass der Steuervollzug deutlich zu  verbessern ist. Allein 2010 mussten knapp 600 Steuerflüchtige über Selbstanzeige ca. 50 Millionen Euro zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen.

4. Personaleinsparungen in der Justiz. Wer soll es machen?

Aktuell ist im Vorwahlkampf gefordert worden, jede zweite Stelle in der öffentlichen Verwaltung unbesetzt zu lassen. Zuvor hatte bereits der entlassene GAL-Justizsenator Dr. Till Steffen gar sämtliche Ausbildung in der Justiz gestoppt. Es soll kein Büropersonal für die Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr ausgebildet werden, ferner keine Rechtspfleger, Amtsanwälte, Gerichtsvollzieher usw.

Beabsichtigen Sie weitere Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, speziell in der Justiz?
Wie soll die Funktionsfähigkeit ohne Personal und ohne ausgebildete Fachkräfte gewährleistet werden?

DIE LINKE ist strikt gegen Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst. Die Arbeitsbelastung ist schon jetzt sehr hoch. Dies verdeutlicht beispielsweise der hohe Krankenstand des allgemeinen Vollzugsdienstes. Weitere Einsparungen gehen zu Lasten der Beschäftigten sowie der Bürgerinnen und Bürger, die auf die Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes angewiesen sind.

Eine Unterfinanzierung speziell der Justiz beschneidet das Grundrecht der Rechtsweggarantie aus Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz. Der Schutz der Rechtsweggarantie hat für DIE LINKE einen hohen Stellenwert, deswegen setzen wir uns für eine angemessene Ausstattung der Justiz mit Sach- und Personalmitteln ein.

5. Richter und Staatsanwälte als Verwaltungsbeamte?!

Die „Dritte Gewalt“ wird zahllos mit Verwaltungsaufgaben überfrachtet. Die vorliegenden Verfahren sind beispielsweise nach „Produktbereichen“ und „Geschäften“ zu klassifizieren, für die dann durch Richter und Staatsanwälte die Sachgebietsnummern geprüft und gegebenenfalls neu vergeben werden! Ferner werden u.a. diverse Statistiken verpflichtend geführt sowie Anklagen und Strafbefehle selbst getippt!

Werden Sie der ständigen weiteren Übertragung zusätzlicher Aufgaben (zumeist durch Bundesgesetze) entschieden entgegentreten?
Werden Sie dem stets unbeachteten Absatz „Verwaltungsaufwand: Keiner“  in Gesetzesentwürfen künftig mehr Beachtung schenken und ihn kritisch hinterfragen?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die bereits jetzt schon überlasteten Kernbereiche der inneren Sicherheit bei Staatsanwaltschaften und Gerichten
– kurzfristig
– mittelfristig
– langfristig
zu stärken?

Soweit die Aufgabenübertragung auf Bundesebene erfolgt, sind der Bürgerschaft die Hände gebunden, insofern kann die LINKE hier allenfalls über Bundesratsinitiativen tätig werden. Dies hindert die LINKE in Hamburg gleichwohl nicht daran, über Konzepte nachzudenken, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften entlastet werden können, denn die Qualität richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit hängt maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Zeit für die Fallbearbeitung ab. Die LINKE ist der Auffassung, dass die Qualität der Arbeit an den Gerichten und den Staatsanwaltschaften nicht unter  Finanzierungsvorbehalt gestellt werden darf. Es ist insofern notwendig, Möglichkeiten der Entlastung zu prüfen. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob es tatsächlich erforderlich ist, Ordnungswidrigkeiten vor Gericht zu verhandeln. Auch ist denkbar für bestimmte Vermögensdelikte vermehrt auf den Privatklagebereich zu verweisen. Dies fällt jedoch in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Und schließlich ist die LINKE der Auffassung, dass eine angemessene Ausstattung der Justiz auch die angemessene Ausstattung der Geschäftsstellen beinhaltet, damit RichterInnen und StaatsanwältInnen sich ihren eigentlichen Aufgaben widmen können, anstatt sich mit Verwaltungstätigkeiten zu beschäftigen .

6. Kostendämpfungspauschale

Die Praxisgebühr beträgt bei Inanspruchnahme eines Arztbesuches 10 EUR im Quartal, die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe beläuft sich schon bei nur einem einzigen Arztbesuch auf bis zu 500 EUR im Jahr (§ 80 Abs. 10 HmbBG). Eine sogenannte „wirkungsgleiche Umsetzung“ ist dadurch nicht erfolgt.

Wie erklären Sie dies?
Soll die Kostendämpfungspauschale aufgehoben werden?

Aus der Verfassung ergibt sich für den Dienstherrn die  Pflicht zur Alimentation, die den gesamten Lebensunterhalt des Beamten umfasst. Dazu gehören auch die Krankheitskosten. Das ausgezahlte Gehalt soll demzufolge so zusammengesetzt sein, dass es auch einen Anteil für Krankheitskosten enthält. Mit der Kostendämpfungspauschale wird die Alimentierung wieder beschnitten. Der Dienstherr unterläuft durch die Kostendämpfungspauschale also die Grundsätze, nach denen er das Gehalt bemisst. Die LINKE lehnt die Kostendämpfungspauschale ab. Sie ist eine von vielen unsozialen Maßnahmen mit denen Beamten die Kosten der Steuerkrise und der Staatsverschuldung aufgehalst werden.

7. Tarifverhandlungsrunde 2011

Anfang des Jahres 2011 finden Tarifverhandlungen für den Bereich des TV-L statt, also auch für die Hamburger Landesbeschäftigten. Namhafte Bundespolitiker von Kanzlerin bis zum Wirtschaftsminister haben sich für stattliche Lohnerhöhungen, teilweise deutlich größer 4%, ausgesprochen.

Werden Sie den Empfehlungen vollumfänglich folgen? Falls nicht: Warum setzen Sie sich in Widerspruch zur Bundespolitik?
Sichern Sie die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu?
Falls nicht: Wie rechtfertigen Sie die wiederholte Ausgrenzung und Benachteiligung dieser Personengruppe?

Eine zentrale Forderung der Partei die LINKE ist die Forderung nach deutlichen Lohnerhöhungen  für alle Beschäftigten. Lohnerhöhungen stärken die Kaufkraft und damit die Binnenkonjunktur. Die LINKE orientiert sich bei der Höhe der Lohnerhöhung nicht an den Forderungen der Kanzlerin oder des Wirtschaftsministers, sondern an den tatsächlichen Bedürfnissen / Forderungen der Beschäftigten.

8. Personalvertretungsgesetz

Im Jahr 2006 ist das hamburgische Personalvertretungsgesetz unter Bürgermeister v. Beust (Drs. 18/2240) mit der absoluten Mehrheit der CDU-Fraktion über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus geändert worden. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Gegenentwurf einen Mitbestimmungsgesetzes (Drs. 18/3263) war nicht mehrheitsfähig.

Beabsichtigen Sie – unterstellt die CDU verfügt über keine absolute Mehrheit – nunmehr das Mitbestimmungsgesetz beschließen?

Das aktuelle hamburgische Personalvertretungsgesetz ist reformbedürftig. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten sind sehr stark beschnitten worden. Die LINKE beabsichtigt einen eigenen Entwurf für ein Personalvertretungsgesetz vorzulegen. Dieser Entwurf wird sich an dem Gesetzentwurf der Linksfraktion in Niedersachen orientieren.

9. Olaf Scholz: „Pay as you go.“

Der SPD-Bürgermeisterkandidat Olaf Scholz möchte das vom ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton geprägte Prinzip, kein Gesetz mit Mehrausgaben zu beschließen, ohne dass anderweitige gleichzeitige Einsparungen festgeschrieben werden („Pay as you go“), für Hamburg übernehmen.

Welche Erfolgschancen messen Sie dem Vorschlag unter Einbeziehung der Erfahrung zu, dass kostenträchtige Gesetze meist vom Bundesgesetzgeber beschlossen werden?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Beachtung des vorgeschlagenen Prinzips auch bei Bundesgesetzen durchzusetzen?

Die LINKE will das Problem der hohen Staatsverschuldung in erster Linie über die Einnahmenseite lösen (vgl. Antwort zu Frage 3).

10. „Work as you go“ als Belastungsäquivalent

Psychische Erkrankungen (z.B. „burn out“) nehmen bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in jüngster Zeit signifikant zu. Neben weiteren Faktoren dürfte die ständig zunehmende Arbeitsbelastung durch Arbeitsverdichtung bei Überforderung des einzelnen Beschäftigten eine Hauptursache sein. Um dies zu verhindern liegt es nahe, das unter Ziff. 9 angesprochene Prinzip „Pay as you go“ auf die Arbeitswelt im Sinne eines „Work as you go“ zu übertragen.  D.h. keine neuen Aufgabenzuweisung an Behörden und ihre Mitarbeiter(innen) ohne mindestens Aufgaben in gleichem Anteil zu erlassen.

Wie stehen Sie zu diesem Gedanken?

Die hohe Arbeitsbelastung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie stressbedingte Erkrankungen bewertet Die LINKE als äußerst problematisch. Hier muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden. Ziel der LINKE ist es, eine veränderte Einnahmepolitik zu betreiben, die es ermöglicht, Arbeitsbelastung durch die Einstellung von mehr Personal abzubauen.


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