Edit: 13. Januar 2011
Von: Hartmut Plicht

GAL – antwortet am schnellsten

Die GAL Hamburg (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Fragen außerordentlich schnell beantwortet. Antworten der anderen Parteien liegen bislang nicht vor.
Die Antwort der GAL Hamburg könnt ihr euch als PDF (107 kB) herunterladen
oder bei minimal veränderten Druckbild hier direkt ansehen.

1. Berufsbeamtentum

Verschiedentlich wird gefordert, Beamte in die Renten- und die Krankenversicherungen überzuleiten sowie die Pension nicht nach den letzten Bezügen, sondern entsprechend der Regelungen für Angestellte nach dem Lebenseinkommen zu bemessen.

Bekennen Sie sich zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums?
Welche konkreten Veränderungen streben Sie an?

Wir Grüne setzen uns seit mehreren Jahren mit dem Konzept der Bürgerversicherung für einen Systemwechsel in der Gesundheitsversorgung ein. Ziel der grünen Bürgerversicherung ist insbesondere die Beseitigung der momentanen Zwei-Klassen-Medizin mit der Unterscheidung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu Gunsten einer bezahlbaren, solidarischen und gerechten Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger. Bei einem solchen Systemwechsel würden auch Beamte und Beamtinnen langfristig in die neue Bürgerversicherung überführt. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.

Langfristig streben wir ein einheitliches Dienstrecht für alle abhängig Beschäftigten an. Da dafür jedoch das Grundgesetz geändert werden müsste, ist das eher eine langfristige Perspektive. Wir bedauern, dass die Chancen einer umfassenden Reform des öffentlichen Dienstrechtes in den vergangenen Jahren nicht hinreichend genutzt wurden. Wir brauchen eine klare Definition der hoheitlichen Kernaufgaben des Staates und eine umfassende Modernisierung des Beamtenrechtes. Wir wollen mehr demokratische Mitbestimmungsrechte und mehr Flexibilität.

2. Gehaltskürzung

Die bisherige Regierung aus CDU und GAL hat eine Senatsvorlage eingebracht, die eine Streichung bzw. Kürzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) vorsah. Damit wäre Hamburg im Bund-/Ländervergleich eines der Länder mit der schlechtesten Besoldung.

Treten Sie für Gehaltskürzungen im öffentlichen Dienst bzw. bei Beamten ein?
Können Sie für den Fall einer Regierungsbeteiligung eine Absenkung des Besoldungsniveaus ausschließen?

Aufgrund der Neuwahlen wird der Doppelhaushalt 2011/12 nicht mehr in dieser Legislatur verabschiedet werden. Ein neuer Senat wird einen neuen Haushalt in die Bürgerschaft einbringen müssen. Sicher ist dabei, dass angesichts der Finanzlage der Stadt an Einsparungen kein Weg vorbei führt, unabhängig von den eventuell sich neu formierenden politischen Mehrheiten. Falls das Thema Einsparungen beim Weihnachtsgeld erneut auf den Tisch kommt, muss die Ausgestaltung des bisher angedachten Modells überprüft und überarbeitet werden, damit die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht zu stark belastet werden und die Attraktivität Hamburgs als öffentliche Arbeitgeberin nicht gefährdet wird.

3. Art. 143 d GG (Strukturelle Nullverschuldung)

Wie wollen Sie die Anforderungen des Art. 143 d GG erfüllen?
Welche konkreten Einschränkungen oder Lasten werden auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen?

Ein Kernanliegen grüner Haushaltspolitik ist der Anspruch, künftigen Generationen einen finanz-, sozial- und gesellschaftspolitischen Gestaltungsspielraum zu hinterlassen. Daher treten wir für eine wirksame Begrenzung der Staatsverschuldung ein und wollen den Hamburger Haushalt auf die Schuldenbremse vorbereiten, die ab dem Jahr 2020 ein Schuldenverbot vorsieht. Hierfür brauchen wir ein verbindliches und schrittweises Vorgehen und müssen deshalb schon jetzt die Neuverschuldung begrenzen.

Ohne eine Verbesserung der Einnahmeseite wird es langfristig kaum gelingen, die Schuldenbremse einzuhalten. Wir Grüne setzen uns für die Erhöhung der Erbschaftssteuer und des Spitzensteuersatzes ein. Auch eine zeitlich begrenzte Vermögensabgabe halten wir für sinnvoll. Die Hoheit dafür liegt aber beim Bund. Dort wollen wir uns für diese Maßnahmen stark machen.

Konkrete Einsparmaßnahmen bis 2020 kann derzeit niemand seriös benennen, da solche Entscheidungen dem Budgetrecht künftiger Parlamente obliegen und in den jeweiligen Haushaltsberatungen getroffen werden müssen.

4. Personaleinsparungen in der Justiz (Wer soll es machen?)

Aktuell ist im Vorwahlkampf gefordert worden, jede zweite Stelle in der öffentlichen Verwaltung unbesetzt zu lassen. Zuvor hatte bereits der entlassene GAL-Justizsenator Dr. Till Steffen gar sämtliche Ausbildung in der Justiz gestoppt. Es soll kein Büropersonal für die Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr ausgebildet werden, ferner keine Rechtspfleger, Amtsanwälte, Gerichtsvollzieher usw.

Beabsichtigen Sie weitere Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, speziell in der Justiz?
Wie soll die Funktionsfähigkeit ohne Personal und ohne ausgebildete Fachkräfte gewährleistet werden?

Nein, wir beabsichtigen keine zusätzlichen Personaleinsparungen im Bereich der Justiz. Die Forderung, jede zweite Stelle in der öffentlichen Verwaltung unbesetzt zu lassen, ist mit uns nicht zu machen. Einen generellen Ausbildungsstopp hat es mit uns Grünen zu keiner Zeit gegeben. Wir Grüne stehen dazu, dass es im Bereich der Justiz keine weiteren Einsparungen beim Personal geben darf, als die 2009 verabredeten – also 2 Millionen Euro ab 2010 und eine weitere Million ab 2013. Sobald es möglich ist, müssen auch justizspezifischen Ausbildungen wieder aufgenommen werden.

5. Richter und Staatsanwälte als Verwaltungsbeamte?!

Die „Dritte Gewalt“ wird zahllos mit Verwaltungsaufgaben überfrachtet. Die vorliegenden Verfahren sind beispielsweise nach „Produktbereichen“ und „Geschäften“ zu klassifizieren, für die dann durch Richter und Staatsanwälte die Sachgebietsnummern geprüft und gegebenenfalls neu vergeben werden! Ferner werden u.a. diverse Statistiken verpflichtend geführt sowie Anklagen und Strafbefehle selbst getippt!

Werden Sie der ständigen weiteren Übertragung zusätzlicher Aufgaben (zumeist durch Bundesgesetze) entschieden entgegentreten?
Werden Sie dem stets unbeachteten Absatz „Verwaltungsaufwand: Keiner“ in Gesetzesentwürfen künftig mehr Beachtung schenken und ihn kritisch hinterfragen?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die bereits jetzt schon überlasteten Kernbereiche der inneren Sicherheit bei Staatsanwaltschaften und Gerichten
– kurzfristig
– mittelfristig
– langfristig
zu stärken?

Das Aufgabenspektrum für Richter und Staatsanwälte hat sich in der Tat im Laufe der Jahre verändert und auch erweitert. Die Funktionsfähigkeit der Richter und Staatsanwälte darf aber nicht beeinträchtigt werden. Daher ist es unser Ziel, der weiteren Übertragung zusätzlicher Aufgaben entgegenzutreten, sofern es nicht an anderer Stelle Aufgabenkritik gibt. Wir halten diese Aufgabenkritik für sehr wichtig, um einer Überlastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vorzubeugen.

6. Kostendämpfungspauschale

Die Praxisgebühr beträgt bei Inanspruchnahme eines Arztbesuches 10 EUR im Quartal, die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe beläuft sich schon bei nur einem einzigen Arztbesuch auf bis zu 500 EUR im Jahr (§ 80 Abs. 10 HmbBG). Eine sogenannte „wirkungsgleiche Umsetzung“ ist dadurch nicht erfolgt.

Wie erklären Sie dies?
Soll die Kostendämpfungspauschale aufgehoben werden?

Wie bereits bei der Antwort zu Frage 1 dargestellt, streben wir Grünen eine grundlegende Systemumstellung in der Gesundheitspolitik an, welche die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufhebt. Das System der Beihilfe würde damit hinfällig.

Darüber hinaus streben wir die Abschaffung der Praxisgebühr an.

7. Tarifverhandlungsrunde 2011

Anfang des Jahres 2011 finden Tarifverhandlungen für den Bereich des TV-L statt, also auch für die Hamburger Landesbeschäftigten. Namhafte Bundespolitiker von Kanzlerin bis zum Wirtschaftsminister haben sich für stattliche Lohnerhöhungen, teilweise deutlich größer 4%, ausgesprochen.

Werden Sie den Empfehlungen vollumfänglich folgen?
Falls nicht: Warum setzen Sie sich in Widerspruch zur Bundespolitik?
Sichern Sie die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu?
Falls nicht: Wie rechtfertigen Sie die wiederholte Ausgrenzung und Benachteiligung dieser Personengruppe?

Hamburg wird den Tarifvertrag als Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Gewerkschaften umsetzen. Das besondere Dienstverhältnis der Beamtinnen und Beamten, Richter/innen und Versorgungsempfänger/innen mit eigenen Rechten und Pflichten gegenüber der Stadt führt dazu, dass sich diese Regelungen nicht ohne Weiteres übertragen lassen. Wir haben uns auch in finanziell schwierigen Zeiten immer dafür eingesetzt, dass es in Hamburg, im Gegensatz zur Praxis mancher Bundesländer, für diese Personengruppe keine Nullrunden gibt. Die Freie und Hansestadt Hamburg muss auch weiterhin eine attraktive Arbeitgeberin sein.

8. Personalvertretungsgesetz

Im Jahr 2006 ist das hamburgische Personalvertretungsgesetz unter Bürgermeister v. Beust (Drs. 18/2240) mit der absoluten Mehrheit der CDU-Fraktion über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus geändert worden. Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Gegenentwurf einen Mitbestimmungsgesetzes (Drs. 18/3263) war nicht mehrheitsfähig.

Beabsichtigen Sie – unterstellt die CDU verfügt über keine absolute Mehrheit – nunmehr das Mitbestimmungsgesetz beschließen?

Wir haben schon 2005 in der Bürgerschaft den Antrag der SPD unterstützt und würden eine Initiative zur Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Personalräte auch erneut unterstützen. Mitbestimmung ist keine lästige Pflichtaufgabe, sondern eine produktive Kraft für eine gute Verwaltung.

9. Olaf Scholz: „Pay as you go.“

Der SPD-Bürgermeisterkandidat Olaf Scholz möchte das vom ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton geprägte Prinzip, kein Gesetz mit Mehrausgaben zu beschließen, ohne dass anderweitige gleichzeitige Einsparungen festgeschrieben werden („Pay as you go“), für Hamburg übernehmen.

Welche Erfolgschancen messen Sie dem Vorschlag unter Einbeziehung der Erfahrung zu, dass kostenträchtige Gesetze meist vom Bundesgesetzgeber beschlossen werden?
Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Beachtung des vorgeschlagenen Prinzips auch bei Bundesgesetzen durchzusetzen?

Die Wahlversprechen des SPD-Bürgermeisterkandidaten summieren sich mittlerweile auf über 300 Mio. Euro. Es wäre hilfreich, wenn Herr Scholz erklären würde, wie er seine Versprechen innerhalb des Haushaltes zu finanzieren gedenkt.

Dass Gesetze, die in Hamburg beschlossen werden und hier Mehrkosten verursachen, eine Gegenfinanzierung aufweisen müssen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es ist sowohl in der Regierung als auch in der Opposition ein fester Grundsatz grüner Finanzpolitik, dass alle unsere Vorhaben eine Deckung vorweisen. Dafür müssen wir nicht extra Bill Clinton bemühen. Dieser Grundsatz ist im Übrigen nicht dafür geeignet, Einsparungen zu erzielen, um das bereits bestehende Finanzierungsdefizit abzubauen. Es wird lediglich vermieden, Staatsausgaben weiter ausufern zu lassen. Das ist aber kein hinreichender Ansatz, um den anstehenden Einsparnotwendigkeiten in der Finanzpolitik gerecht zu werden.

Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern regelt der Artikel 104a des Grundgesetzes. Derzeit ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, wenn der Bund Aufgaben an die Länder überträgt, die dort Kosten verursachen. Einzelne Bundesländer können also in solchen Fällen durchaus überstimmt werden. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass „pay as you go“ bei Bundesgesetzen von den Ländern durchgesetzt werden könnte.

Neben der Verabschiedung kostspieliger Gesetzesvorhaben ist das Hauptproblem allerdings, dass der Bund in den letzten Jahren Steuersenkungen vor allem zu Lasten der Länder und Kommunen beschlossen hat. Die Folge: Die Steuerquote Hamburgs ist auf einen historischen Tiefstand gesunken und die laufenden Einnahmen reichen nicht mehr aus, die laufenden Ausgaben zu begleichen.

10. „Work as you go“ als Belastungsäquivalent

Psychische Erkrankungen (z.B. „burn out“) nehmen bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in jüngster Zeit signifikant zu. Neben weiteren Faktoren dürfte die ständig zunehmende Arbeitsbelastung durch Arbeitsverdichtung bei Überforderung des einzelnen Beschäftigten eine Hauptursache sein. Um dies zu verhindern liegt es nahe, das unter Ziff. 9 angesprochene Prinzip „Pay as you go“ auf die Arbeitswelt im Sinne eines „Work as you go“ zu übertragen. D.h. keine neuen Aufgabenzuweisung an Behörden und ihre Mitarbeiter(innen) ohne mindestens Aufgaben in gleichem Anteil zu erlassen.

Wie stehen Sie zu diesem Gedanken?

Für uns Grüne ist klar, dass Einsparungen im öffentlichen Dienst bei unverändertem Aufgabenumfang vor allem durch Einsparungen von Stellen an seine Grenzen stoßen. Die Politik in Hamburg ist gefordert, das Verwaltungshandeln effizienter zu gestalten, Abläufe zu verbessern und unsinnige Doppelstrukturen in der zweistufigen Verwaltung abzubauen. Dies muss erfolgen, bevor darüber nachgedacht wird, Leistungen bei Bürgerinnen und Bürgern zu streichen. Am effektivsten sind die geschilderten Probleme zu lösen, indem man die Steuereinnahmen erhöht.


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