1. Verhandlungsrunde TV-L ergebnislos unterbrochen!

Kein Angebot seitens der Arbeitgeber (TdL) vorgelegt!

Am 26. Oktober 2023 hat in Berlin die Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) begonnen. Dabei haben die Gewerkschaften ihre Forderungen vorgestellt und im Detail begründet. Die Arbeitgeberseite hat kein Angebot gemacht und die Gewerkschaftsforderungen stattdessen pauschal als zu teuer abgelehnt.

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Ausstattung der Justiz

Im Austausch zwischen dem dbb, seinen Justizgewerkschaften und der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB, gab es viel Gesprächsbedarf.

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News

Austausch mit Senatorin Gallina

Am 6. Juli 2023 waren unsere DJG-Vorstandsmitglieder Michaela Rieck, Boris Bochnick und der Vorsitzende Jörg Osowski bei der Justizsenatorin eingeladen. Weiter anwesend waren unser Staatsrat Herr Dr. Schatz und die Amtsleiterin Frau Dr. Wölber.

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News

70 Jahre Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Hamburg

Am Freitag (12. Mai 2023) haben rund 100 Mitglieder und geladene Gäste dieses besondere Ereignis gewürdigt. Die an diesem Wochenende in Hamburg tagende Bundesleitung der DJG war ebenfalls eingeladen und hat diese Einladung mit seiner Teilnahme gerne angenommen. Nach einer Hafenrundfahrt bei bestem Wetter ging es mit dem Schiff weiter zur Feierlokation dem Schulauer Fährhaus in Wedel.

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31. Landesgewerkschaftstag des dbb hamburg beamtenbund und tarifunion

Auch die DJG hat für den 31. Landesgewerkschaftstag des dbb hamburg beamtenbund und tarifunion Delegierte entsendet um die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten. Und nach der dortigen Wahl des neuen Landesvorstandes des dbb Hamburg steht fest, es dürfen sich auch in Zukunft Mitglieder der DJG in diversen Positionen in diesem Gremium engagieren.

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Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener

Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen.

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